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Christiane Heilmann
Keltenring 11 
82024 Taufkirchen 
Telefon: 0178-8386094
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URHEBERRECHT
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AGB
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Verträge.
1.2 Jegliche entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Durchführung von Dienstleistungen
2.1 Unsere Dienstleistungen zur Bettwanzen-Inspektion mit Spürhunden und alle erforderlichen begleitenden Arbeiten werden im Rahmen eines Dienstvertrags erbracht.
3. Angebot, Vertragsabschluss
3.1 Die im Rahmen des Vertrags durchgeführte Beratung erfolgt nach bestem Wissen und basiert auf unserem Erfahrungs- und Wissensstand.
3.2 Verträge und Aufträge können mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt werden und kommen durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsdurchführung zustande. Zusätzlich können vor Ort, unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach dem Spürhunde-Einsatz, mündliche Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden.
3.3 Sofern zur Erfüllung des Vertrags behördliche oder andere erforderliche Genehmigungen erforderlich sind, obliegt es dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter, diese einzuholen.
4. Auftragsabwicklung
4.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Im Einklang mit dem Tierschutzgesetz (§ 3) erhalten die Spürhunde abhängig von den Außen- und Innentemperaturen im Hochsommer vermehrt Ruhezeiten. Wir übernehmen die Verantwortung für Entscheidungen, die das Wohl der Tiere betreffen. Die Dauer der einzelnen Suchsequenzen kann verkürzt werden, während die Trink- und Ruhezeiten verlängert werden können. Hieraus resultierende Verlängerungen des Einsatzes werden dem Kunden nicht berechnet, und umgekehrt besteht kein Anspruch gegen uns.
4.3 Wir behalten uns das Recht vor, Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
4.4 Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Anweisungen zur Abwicklung des Auftrags sind zu beachten und umzusetzen. Der Kunde hat den Anweisungen des Hundeführers bei der Umsetzung zu folgen.
5. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen
5.1 Ein erfolgreicher Spürhunde-Einsatz setzt voraus, dass der Kunde uns umfassend informiert, insbesondere über Besonderheiten des zu durchsuchenden Objekts. Wir behalten uns das Recht vor, die Durchführung eines übernommenen Auftrags abzulehnen oder abzubrechen, wenn vor Ort Umstände auftreten, die bei der Auftragserteilung nicht erkennbar waren und die die vereinbarte Tätigkeit nicht mehr verantwortbar machen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Bioziden und möglichen Gefahren für die Spürhunde, aber auch bei Nichtbefolgung unserer Hinweise zum Spürhunde-Einsatz. In solchen Fällen sind Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen und sämtliche Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten, es sei denn, der Abbruch ist auf unser Verschulden zurückzuführen.
5.2 Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen der Dienstleistung nur insoweit, als sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten).
6. Haftung des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle relevanten Informationen über ausgebrachte Biozide zur Verfügung zu stellen, um die sichere Durchführung des Spürhunde-Einsatzes zu gewährleisten.
6.2 Falls der Auftraggeber verschweigt, dass Biozide ausgebracht wurden, und die Bettwanzen-Inspektion mit den Spürhunden im Wirkungszeitraum (laut Sicherheitsdatenblatt oder Informationen des Herstellers) durchgeführt wird, gelten je nach Art des ausgebrachten Wirkstoffs folgende Schadenersatzansprüche als vereinbart: Für freiverkäufliche Biozide wie Ardap, Envira, Kieselgur-Präparate usw. beträgt der Schadenersatz 1.000,00 €; für professionelle Biozide wie Fendona 60 EC, Demand 10 SC, Biopren 6 EC, Mythic SC usw. beträgt der Schadenersatz 10.000,00 €. Für nicht klassifizierte oder unbekannte Wirkstoffe beträgt der Schadenersatz 8.000,00 €.
7. Erstattung bereits angefallener Kosten
7.1 Falls der Auftraggeber aus berechtigten Gründen den Vertrag vor der tatsächlichen Auftragsdurchführung kündigt (z.B. aufgrund der Ausübung eines etwaigen Widerrufs- oder Rücktrittsrechts), hat er dem Auftragnehmer diejenigen Kosten zu erstatten, die für den Auftragnehmer nicht mehr vermeidbar sind (z.B. nicht stornierbare Unterbringungskosten, Reisekosten usw.).
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen. Falls diese Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Zinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz zu berechnen.
8.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte können von Kunden nur geltend gemacht werden, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
9. Gerichtsstand
9.1 München gilt als Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen wurde.
10. Schlussbestimmung
10.1 Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.
Kontakt: Profinasen | Christiane Heilmann | Keltenring 11 | 82024 Taufkirchen | Tel. mobil: 0178-8386094 | info@profinasen.de